Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeines und Webseiten-Nutzung

§ 1 Geltungsbereich und Nutzungsvoraussetzungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln (a) die Nutzung der Webseiten und Online-Angebote der ESTATEANFRAGE GmbH, Riedenburger Str. 7, 81677 München (nachfolgend „Gesellschaft", „Anbieter" oder „wir") sowie (b) das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") für die Nutzung der EstateSuite-Plattform und die Teilnahme am EstateSuite-Netzwerk. „EstateSuite" ist eine nicht eingetragene Marke und Produktbezeichnung der ESTATEANFRAGE GmbH; eine eigenständige Rechtspersönlichkeit oder Gesellschaft „EstateSuite" besteht nicht.

(2) Die Informationen auf den Webseiten sind ausschließlich zur Nutzung durch natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in einem Land der Europäischen Union sowie in der Schweiz und in Norwegen bestimmt. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Informationen für die Nutzung an anderen Orten geeignet oder verwendbar sind. Nutzer, die von anderen Orten aus auf die Webseiten zugreifen, tun dies auf eigene Initiative und eigenes Risiko.

(3) Die Nutzung der Webseiten ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Durch die Nutzung bestätigt der Nutzer, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

(4) Die kostenpflichtigen Leistungen des Anbieters (EstateSuite-Plattform, Netzwerk-Zugang) richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß §§ 312g, 355 BGB besteht nicht.

(5) Ein maschinelles und/oder automatisiertes Auslesen der Inhalte sowie automatisierte Interaktionen mit den Webseiten oder der Plattform (z. B. via Crawler, Bots oder API) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft untersagt.

(6) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden – auch bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Regelungen des individuellen Angebots gehen die individuellen Regelungen des Angebots vor.

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) An allen Webseiten sowie an der EstateSuite-Plattform – einschließlich Layout, Quelltext, Software, Grafiken, Datenbanken und deren Inhalten – besitzt die Gesellschaft oder der jeweils angegebene Drittanbieter das Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte. Eine Nutzung dieser Inhalte durch Dritte ist unzulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Berechtigten.

(2) Das Abrufen, Kopieren, Abspeichern sowie das Be- und Umarbeiten der Webseiten darf allein zum privaten, nicht kommerziellen Gebrauch vorgenommen werden. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.

(3) Die Einrichtung eines Links von anderen Webseiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft ist untersagt. Insbesondere ist es unzulässig, ohne vorherige Zustimmung die Webseiten der Gesellschaft oder deren Inhalte mittels eines Links in einem Teilfenster (Frame) einzubinden.

§ 3 Kein Anlage-, Rechts- oder Steuerberatungsvertrag

(1) Die auf den Webseiten sowie in der Plattform aufgeführten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine individuelle Anlageempfehlung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder Immobilien dar. Sie sollen lediglich eine selbständige Entscheidungsfindung erleichtern und ersetzen ausdrücklich nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung durch einen zugelassenen Finanz- oder Anlageberater.

(2) Die Informationen stellen darüber hinaus keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Für eine individuelle Beratung empfehlen wir ausdrücklich die Hinzuziehung qualifizierter Fachleute.

(3) Die in den Ausarbeitungen enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden. Vergangene Wertentwicklungen und Renditen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.

(4) Objektdaten von Partnerunternehmen, Bauträgern und sonstigen Dritten werden ausschließlich ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft macht sich diese Inhalte ausdrücklich nicht zu eigen.

B. Plattform-Vertrag und Netzwerk

§ 4 Leistungsumfang, Rechtsnatur und Vertragsschluss

(1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber die EstateSuite-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und umfasst je nach gebuchtem Paket insbesondere: das Whitelabel-System (Branding, eigene Domain), das CRM-Modul zur Verwaltung von Leads und Pipelines, die Objektverwaltung, den Zugang zum EstateSuite-Netzwerk und die Team- bzw. Partnerverwaltung.

(2) Der Vertrag über die Nutzung der EstateSuite-Plattform ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform sowie den Zugang zum Netzwerk, jedoch keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Anzahl vermittelter Immobilien oder eine bestimmte Höhe von Provisionsauszahlungen. Hiervon unberührt bleibt die Geld-zurück-Garantie nach den Voraussetzungen des § 10 dieser AGB.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeigneter Dritter (Subunternehmer, Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister) zu bedienen.

§ 5 Nutzung der Plattform und Zugangsdaten

(1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber Zugangsdaten (Login und Passwort) für die EstateSuite-Plattform zur Verfügung. Diese sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte außerhalb der gemäß Angebot berechtigten Team-Nutzer weitergegeben werden.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der im Angebot vereinbarten Anzahl eigene Mitarbeiter und Vertriebspartner als Team-Nutzer einzuladen. Er stellt sicher, dass diese die Plattform ausschließlich für die Vermittlung von Immobilien nutzen und die Bestimmungen dieser AGB einhalten.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Plattform zu unterlassen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald ihm Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff auf sein Konto bekannt werden.

(4) Der Anbieter ist bemüht um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.

§ 6 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

(1) Die Höhe der Vergütung und die Fälligkeiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist ab Vertragsstart im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Auftraggeber sorgt für eine hinreichende Kontodeckung.

(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform sowie zum Netzwerk vorübergehend zu sperren, bis die offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet.

(4) Gerät der Auftraggeber mit mindestens zwei (2) aufeinanderfolgenden fälligen Zahlungen in Verzug oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vor, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit sechs (6) Monate und verlängert sich automatisch um jeweils sechs (6) weitere Monate, sofern nicht mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(3) Mit Vertragsende wird der Zugang zur EstateSuite-Plattform gesperrt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren. Der Anbieter ist nach Ablauf einer Nachfrist von 30 Kalendertagen berechtigt, die Daten des Auftraggebers zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber wirkt aktiv am erfolgreichen Einsatz der Plattform sowie am Verkauf über das EstateSuite-Netzwerk mit. Hierzu zählen insbesondere die in den nachfolgenden Absätzen genannten Pflichten.

(2) Onboarding: Der Auftraggeber nimmt vollständig am Onboarding-Prozess teil, einschließlich der vom Anbieter angebotenen Einführungs- und Schulungstermine. Team-Nutzer werden entsprechend eingerichtet und geschult.

(3) Zweiwöchentliches Reporting: Der Auftraggeber übermittelt dem Anbieter ab Vertragsbeginn alle zwei (2) Wochen in Textform ein Reporting, in dem er die Anzahl der von ihm oder seinen Team-Nutzern innerhalb des Reporting-Zeitraums geführten Verkaufs- und Beratungsgespräche aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Objekten aus dem EstateSuite-Netzwerk aufführt. Im gesamten Reporting-Zeitraum sind zu Objekten aus dem EstateSuite-Netzwerk mindestens drei (3) Verkaufs- oder Beratungsgespräche nachzuweisen. Der Anbieter ist berechtigt, zur Überprüfung der Richtigkeit der im Reporting dokumentierten Verkaufs- und Beratungsgespräche die entsprechenden Kontaktdaten der Gesprächspartner (Name, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer) sowie den Gesprächsstatus zu erfragen. Der Auftraggeber übermittelt die angefragten Angaben innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Aufforderung und stellt sicher, dass er zur Weitergabe dieser Daten an den Anbieter datenschutzrechtlich berechtigt ist.

(4) Aktive Lead-Generierung: Der Auftraggeber weist im Rahmen der Reportings gemäß Abs. (3) nach, dass er sich aktiv um die Generierung von Kaufinteressenten für die Objekte aus dem EstateSuite-Netzwerk bemüht. Als Nachweis geeignet sind insbesondere: Veranschaltung von Anzeigen auf Immobilien- oder Kapitalanlage-Portalen (soweit vertraglich zulässig), der nachweisbare Einkauf qualifizierter Leads bei Lead-Anbietern, eigene Marketingmaßnahmen (Social Media, Newsletter, Empfehlungsmarketing) oder vergleichbare Aktivitäten, die geeignet sind, Kaufinteressenten zu gewinnen.

(5) CRM-Dokumentation: Der Auftraggeber dokumentiert Kaufinteressenten, die sich aus den Aktivitäten für Netzwerk-Objekte ergeben, sowie die zugehörigen Vertriebsvorgänge im CRM der EstateSuite-Plattform, damit die Vermittlung über das Netzwerk sauber abgebildet ist.

(6) Netzwerk-Aktivität: Anfragen anderer Netzwerk-Teilnehmer zu vom Auftraggeber eingestellten Objekten werden innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen, beantwortet. Wird das Netzwerk auch zur Vermittlung eigener Objekte genutzt, werden diese vollständig und mit aktueller Verfügbarkeit gepflegt.

(7) Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, gerät der Anbieter nicht in Verzug. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt.

§ 9 Rechte an Daten, Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Auftraggeber bleibt Inhaber sämtlicher von ihm oder seinen Team-Nutzern in die Plattform eingegebenen Daten. Der Anbieter erhält das nicht-ausschließliche Recht, diese Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur statistisch-anonymisierten Auswertung für die Weiterentwicklung der Plattform zu nutzen.

(2) Beide Parteien behandeln sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und kalkulatorische Informationen – streng vertraulich. Die Vertraulichkeitspflicht besteht 24 Monate über das Vertragsende hinaus fort.

(3) Die Gesellschaft versichert, dass personenbezogene und wirtschaftlich sensible Daten mit größter Sorgfalt und unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

(4) Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten seiner Kontakte in die Plattform eingibt, agiert der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO; die Parteien schließen hierzu eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab.

§ 10 Geld-zurück-Garantie: Definition, Voraussetzungen und Berechnung

(1) Sofern im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart, gewährt der Anbieter eine Geld-zurück-Garantie. Diese greift ausschließlich unter den in den Absätzen (2) bis (7) genannten Voraussetzungen. Bereits die Verletzung einer wesentlichen Voraussetzung führt zum vollständigen Erlöschen des Garantieanspruchs.

(2) Definition „Provisionsauszahlung": Als Provisionsauszahlung im Sinne der Geld-zurück-Garantie gelten ausschließlich Nettoprovisionen (nach Abzug etwaiger Netzwerk-Gebühren, jedoch vor Umsatzsteuer), die dem Auftraggeber aus der Vermittlung von Objekten aus dem EstateSuite-Netzwerk zugeflossen sind, deren Kaufvertrag innerhalb der Vertragslaufzeit notariell beurkundet und deren Provision innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Vertragslaufzeit tatsächlich gezahlt wurde. Provisionen aus eigenen Objekten des Auftraggebers sowie aus Kontakten, die nicht über die Plattform oder das Netzwerk vermittelt wurden, zählen ausdrücklich nicht als Provisionsauszahlung im Sinne dieser Klausel.

(3) Voraussetzungen der Garantie: Die Geld-zurück-Garantie greift nur, wenn der Auftraggeber sämtliche der folgenden Voraussetzungen während der gesamten Vertragslaufzeit kumulativ erfüllt hat:

(4) Nachweispflicht: Die Beweislast für die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nach Abs. (3) liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber weist die erzielten Provisionsauszahlungen auf Verlangen des Anbieters durch geeignete Belege nach, insbesondere durch Notarurkunden, Provisionsrechnungen und Zahlungseingangsnachweise. Legt der Auftraggeber diese Nachweise nicht innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung vor, entfällt der Garantieanspruch.

(5) Berechnung: Die Höhe der Erstattung entspricht der Differenz zwischen dem vom Auftraggeber tatsächlich gezahlten Netto-Vertragspreis für die Vertragslaufzeit und der Summe der gemäß Abs. (2) definierten Provisionsauszahlungen. Bereits geleistete Rabatte oder unentgeltliche Zusatzleistungen sind vor der Berechnung anzurechnen. Die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt auf den vom Auftraggeber tatsächlich gezahlten Netto-Vertragspreis.

(6) Geltendmachung: Der Garantieanspruch ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ende des Garantiezeitraums schriftlich oder in Textform gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Der Geltendmachung sind sämtliche Nachweise gemäß Abs. (4) beizufügen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch ausgeschlossen.

(7) Auszahlung: Wird die Garantie ordnungsgemäß geltend gemacht und sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Anerkenntnis auf ein vom Auftraggeber benanntes Konto.

C. Haftung, Rechte Dritter und Schlussbestimmungen

§ 11 Objektdaten, Vermittlungstätigkeit und Freistellung

(1) Objekte im EstateSuite-Netzwerk werden entweder vom Auftraggeber selbst oder von anderen Netzwerk-Teilnehmern (Initiatoren, Bauträgern, Verkäufern) in die Plattform eingestellt. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der wirtschaftlichen, technischen, steuerlichen oder sonstigen Objektdaten sowie der zugehörigen Unterlagen (Exposés, Kalkulationen, Baubeschreibungen, Prospekte). Diese liegen in der Verantwortung des jeweils einstellenden Netzwerk-Teilnehmers bzw. des Eigentümers/Initiators.

(2) Der Auftraggeber verwendet gegenüber Kaufinteressenten ausschließlich die in der Plattform hinterlegten Objektdaten und Unterlagen. Weitergehende, abweichende oder über die offiziellen Unterlagen hinausgehende Zusicherungen, Garantien oder Renditeversprechen sind ihm untersagt. Verstößt er hiergegen, haftet er den Kaufinteressenten sowie ggf. Dritten hierfür persönlich.

(3) Die Vermittlungstätigkeit des Auftraggebers erfolgt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass gegenüber Dritten nicht der Anschein entsteht, er sei rechtsgeschäftlich zur Vertretung des Anbieters oder eines anderen Netzwerk-Teilnehmers berechtigt. Er ist nicht zum Inkasso von Kaufpreisen oder Provisionen im Namen Dritter berechtigt.

(4) Die Bereitstellung der Plattform und der Zugang zum Netzwerk beinhalten ausdrücklich keine wirtschaftliche Beratung oder Vertretung durch den Anbieter, insbesondere keine Beratung zur Finanzierung, zur steuerlichen Behandlung oder zur wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einer Kapitalanlage. Eine solche Beratung obliegt – soweit angeboten – ausschließlich dem Auftraggeber in eigener Verantwortung gegenüber seinen Kaufinteressenten.

(5) Diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Auftraggeber regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen diesen beiden Parteien. Rechtsverhältnisse des Auftraggebers zu seinen Kaufinteressenten oder Käufern bleiben hiervon unberührt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die seine Kaufinteressenten, Käufer oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit seiner Vermittlungstätigkeit gegen den Anbieter geltend machen. Diese Freistellungsverpflichtung besteht nicht, soweit die Ansprüche ausschließlich durch ein schuldhaftes Verhalten des Anbieters verursacht wurden.

§ 12 Haftung, Verfügbarkeit und höhere Gewalt

(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung – auch seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen – unbeschränkt.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen sowie bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt und setzt zudem die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) voraus, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Insbesondere ist jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie Vermögensschäden, die aus einer eigenständig getroffenen Investitionsentscheidung des Nutzers resultieren, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Das Recht des Auftraggebers, sich im Falle einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Gesetz eine zwingende Haftung des Anbieters vorsieht, insbesondere im Falle einer deliktischen Haftung, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Regeln über die Beweislast bleiben unberührt.

(5) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur, soweit der Schaden nicht durch regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung des Auftraggebers vermeidbar gewesen wäre.

(6) Haftung für Inhalte: Als Diensteanbieter ist die Gesellschaft gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG ist die Gesellschaft jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen. Das Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter verantwortlich.

(7) Verfügbarkeit: Der Anbieter garantiert keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Er ist berechtigt, die Plattform für Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten kurzzeitig außer Betrieb zu nehmen; er wird solche Zeiten möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten legen und den Auftraggeber angemessen vorab informieren.

(8) Höhere Gewalt: Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die auf unvorhersehbare Ereignisse außerhalb seines Verantwortungsbereichs zurückzuführen sind (höhere Gewalt: Krieg, Naturgewalten, Cyberangriffe, Stromausfälle, Pandemien, behördliche Anordnungen, Störungen wesentlicher IT-Infrastrukturen oder Cloud-Dienste). Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich außerordentlich zu kündigen.

§ 13 Referenznennung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen. Hierzu darf er den Firmennamen und das Logo des Auftraggebers in seinen Marketing- und Vertriebsunterlagen sowie auf seiner Website verwenden.

(2) Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen. Bereits veröffentlichte Referenzen werden in diesem Fall innerhalb angemessener Frist angepasst.

§ 14 Aufrechnung und Abtretung

(1) Eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen Vergütungsansprüche des Anbieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Anbieter unbestrittenen Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

(2) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 15 Änderungsvorbehalt und Abmahnung

(1) Die Gesellschaft behält sich vor, diese AGB jederzeit zu aktualisieren. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt und, soweit es sich um Nutzer der Webseiten ohne Vertragsbeziehung handelt, auf den Webseiten veröffentlicht. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern der Nutzer bzw. Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Widerspruchsfolge wird die Gesellschaft in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

(2) Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, bittet die Gesellschaft darum, sie im Vorfeld etwaiger rechtlicher Schritte direkt zu kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diese vorherige Kontaktaufnahme wird zurückgewiesen.

§ 16 Schriftform und Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Angebots ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Gesellschaft (München). Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch.